Öffentliches Wirtschaftsrecht I

  • Unterricht

    Details

    Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät
    Bereich Rechtswissenschaft
    Code UE-DDR.00981
    Sprachen Deutsch
    Art der Unterrichtseinheit Vorlesung
    Kursus Master
    Semester SA-2019

    Zeitplan und Räume

    Vorlesungszeiten Freitag 08:15 - 11:00, Wöchentlich (Herbstsemester)

    Unterricht

    Verantwortliche
    • Stöckli Andreas
    Dozenten-innen
    • Stöckli Andreas
    Beschreibung

    Das öffentliche Wirtschaftsrecht beschäftigt sich mit den mannigfaltigen Einflussnahmen des Staats auf das Wirtschaftsgeschehen. Der moderne Staat sorgt für einen funktionierenden Wettbewerb und Binnenmarkt, bestimmt die Geld- und Währungsordnung, beaufsichtigt Finanzmarktakteure, fördert im Allgemeininteresse handelnde Wirtschaftssubjekte, stellt eine ausreichende Infrastrukturversorgung sicher, regelt den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr und nimmt selbst als Nachfrager und Anbieter von Waren und Dienstleistungen am Wirtschaftsgeschehen teil.

    Aufbauend auf den von den Studierenden im Rahmen des IUR III erworbenen Grundkenntnissen zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht bietet dieser Masterkurs die Möglichkeit zur Vertiefung des Verständnisses dieses in der Praxis sehr bedeutsamen und komplexen Rechtsgebiets.

    Der Kurs Öffentliches Wirtschaftsrecht I behandelt sowohl das Finanzmarktaufsichtrecht (Teil 1) als auch das Kartellrecht (Teil 2). Der erste Teil wird von Prof. Andreas Stöckli bestritten, während das Kartellrecht von den Lehrbeauftragten Dr. Beat Zirlick und Dr. Simon Bangerter behandelt wird.

    Bei der Behandlung der einzelnen Themen wird der Praxisbezug hochgeschrieben. Es werden etwa auch Gerichtsurteile, Fallstudien und aktuelle Entwicklungen besprochen.

    Im Kurs Öffentliches Wirtschaftsrecht II, der im Frühjahrssemester 2020 angeboten wird, werden zwei weitere wichtige Bereiche des Öffentlichen Wirtschaftsrechts, nämlich das Öffentliche Beschaffungsrecht (Prof. Martin Beyeler) und das Öffentliche Unternehmensrecht (Prof. Andreas Stöckli) behandelt.

    Die Kurse Öffentliches Wirtschaftsrecht I und II können unabhängig voneinander besucht und abgeschlossen werden.

    Lernziele

    Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden aufbauend auf den Kenntnissen aus dem Bachelorstudium vertieftes Wissen und die aktuellen Entwicklungen im Finanzmarktaufsichts- und Kartellrecht zu vermitteln. Die Studierenden verfügen am Ende des Semesters über umfassende und vertiefte Kenntnisse der einschlägigen rechtlichen Grundlagen und der Gerichtspraxis in diesen Fachgebieten. Sie sind in der Lage, die praktischen Anwendungen dieser Regelungen zu verstehen und nachzuvollziehen. Ausserdem sind sie vertraut mit dem Zusammenspiel mehrerer materiell- und formell-rechtlicher Vorschriften aus dem behandelten Rechtsbereich, die in komplexen Fällen zum Zuge kommen. Überdies schärfen sie ihre Fähigkeiten in der Analyse von Gerichtsurteilen, Fallstudien und Berichten von Verwaltungsbehörden.

    Prüfungsbeschreibung

    Die Studierenden werden im Rahmen einer schriftlichen Prüfung (zwei Stunden) über die Inhalte der Vorlesung geprüft.

    Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.

    Die in der Vorlesung bekannt gegebenen Erlasse sind an die Prüfung mitzunehmen. Von den Examinatoren werden an der Prüfung keine Exemplare der Gesetzessammlung zur Verfügung gestellt.

    Der Gebrauch der TEXTO Gesetzesausgaben Öff. Recht I + II (Helbing Lichtenhahn Verlag) oder einer anderen gleichwertigen Gesetzessammlung ist zulässig. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Hinsichtlich Kommentierungen und Anmerkungen ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen massgebend (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).

  • Einzeltermine und Räume
    Datum Zeit Art der Unterrichtseinheit Ort
    20.09.2019 08:15 - 11:00 Kurs
    20.09.2019 08:15 - 11:00 Kurs
    20.09.2019 08:15 - 11:00 Kurs
    11.10.2019 08:15 - 11:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518
    18.10.2019 08:15 - 11:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518
    25.10.2019 08:15 - 11:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518
    08.11.2019 08:15 - 11:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518
    22.11.2019 08:15 - 11:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518
    29.11.2019 08:15 - 11:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518
    06.12.2019 08:15 - 11:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518
    13.12.2019 08:15 - 11:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518
    20.12.2019 08:15 - 11:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518
  • Leistungskontrolle

    Mündliche Prüfung - SP-2020, zweite Session 2020

    Bewertungsmodus Nach Note
    Beschreibung

    Die Studierenden werden im Rahmen einer schriftlichen Prüfung (zwei Stunden) über die Inhalte der Vorlesung geprüft.

    Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.

    Die in der Vorlesung bekannt gegebenen Erlasse sind an die Prüfung mitzunehmen. Von den Examinatoren werden an der Prüfung keine Exemplare der Gesetzessammlung zur Verfügung gestellt.

    Der Gebrauch der TEXTO Gesetzesausgaben Öff. Recht I + II (Helbing Lichtenhahn Verlag) oder einer anderen gleichwertigen Gesetzessammlung ist zulässig. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Hinsichtlich Kommentierungen und Anmerkungen ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen massgebend (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).

    Mündliche Prüfung - SP-2020, Wiederholungssession 2020

    Bewertungsmodus Nach Note
    Beschreibung

    Die Studierenden werden im Rahmen einer schriftlichen Prüfung (zwei Stunden) über die Inhalte der Vorlesung geprüft.

    Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.

    Die in der Vorlesung bekannt gegebenen Erlasse sind an die Prüfung mitzunehmen. Von den Examinatoren werden an der Prüfung keine Exemplare der Gesetzessammlung zur Verfügung gestellt.

    Der Gebrauch der TEXTO Gesetzesausgaben Öff. Recht I + II (Helbing Lichtenhahn Verlag) oder einer anderen gleichwertigen Gesetzessammlung ist zulässig. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Hinsichtlich Kommentierungen und Anmerkungen ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen massgebend (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).

    Schriftliche Prüfung - SA-2019, erste Session 2020

    Bewertungsmodus Nach Note
    Beschreibung

    Die Studierenden werden im Rahmen einer schriftlichen Prüfung (zwei Stunden) über die Inhalte der Vorlesung geprüft.

    Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.

    Die in der Vorlesung bekannt gegebenen Erlasse sind an die Prüfung mitzunehmen. Von den Examinatoren werden an der Prüfung keine Exemplare der Gesetzessammlung zur Verfügung gestellt.

    Der Gebrauch der TEXTO Gesetzesausgaben Öff. Recht I + II (Helbing Lichtenhahn Verlag) oder einer anderen gleichwertigen Gesetzessammlung ist zulässig. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Hinsichtlich Kommentierungen und Anmerkungen ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen massgebend (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).

    Schriftliche Prüfung - SA-2020, erste Session 2021

    Bewertungsmodus Nach Note
    Beschreibung

    Die Studierenden werden im Rahmen einer schriftlichen Prüfung (zwei Stunden) über die Inhalte der Vorlesung geprüft.

    Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.

    Die in der Vorlesung bekannt gegebenen Erlasse sind an die Prüfung mitzunehmen. Von den Examinatoren werden an der Prüfung keine Exemplare der Gesetzessammlung zur Verfügung gestellt.

    Der Gebrauch der TEXTO Gesetzesausgaben Öff. Recht I + II (Helbing Lichtenhahn Verlag) oder einer anderen gleichwertigen Gesetzessammlung ist zulässig. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Hinsichtlich Kommentierungen und Anmerkungen ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen massgebend (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).

  • Zuordnung
    Zählt für die folgenden Studienpläne:
    Comparative Law 90 [MA]
    Version: 20221107
    Zusätzliche Leistungen
    Spezialkredite
    Semesterkurse / Blockkurse

    Ergänzende Lehrveranstaltungen in Recht
    Version: ens_compl_droit
    Master Kurse > Semesterkurse

    Recht 90 [MA]
    Version: 20221107
    Spezialkredite
    Zusätzliche Leistungen
    Semesterkurse / Blockkurse > Frei wählbare Semesterkurse

    Rechtswissenschaftliche Studien 90 [MA]
    Version: 20160122
    Zusätzliche Leistungen
    Wahlfächer