Öffentliches Wirtschaftsrecht I
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Unterricht
Details
Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät Bereich Rechtswissenschaft Code UE-DDR.00981 Sprachen Deutsch Art der Unterrichtseinheit Vorlesung
Kursus Master Semester SA-2019 Zeitplan und Räume
Vorlesungszeiten Freitag 08:15 - 11:00, Wöchentlich (Herbstsemester)
Unterricht
Verantwortliche - Stöckli Andreas
Dozenten-innen - Stöckli Andreas
Beschreibung Das öffentliche Wirtschaftsrecht beschäftigt sich mit den mannigfaltigen Einflussnahmen des Staats auf das Wirtschaftsgeschehen. Der moderne Staat sorgt für einen funktionierenden Wettbewerb und Binnenmarkt, bestimmt die Geld- und Währungsordnung, beaufsichtigt Finanzmarktakteure, fördert im Allgemeininteresse handelnde Wirtschaftssubjekte, stellt eine ausreichende Infrastrukturversorgung sicher, regelt den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr und nimmt selbst als Nachfrager und Anbieter von Waren und Dienstleistungen am Wirtschaftsgeschehen teil.
Aufbauend auf den von den Studierenden im Rahmen des IUR III erworbenen Grundkenntnissen zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht bietet dieser Masterkurs die Möglichkeit zur Vertiefung des Verständnisses dieses in der Praxis sehr bedeutsamen und komplexen Rechtsgebiets.
Der Kurs Öffentliches Wirtschaftsrecht I behandelt sowohl das Finanzmarktaufsichtrecht (Teil 1) als auch das Kartellrecht (Teil 2). Der erste Teil wird von Prof. Andreas Stöckli bestritten, während das Kartellrecht von den Lehrbeauftragten Dr. Beat Zirlick und Dr. Simon Bangerter behandelt wird.
Bei der Behandlung der einzelnen Themen wird der Praxisbezug hochgeschrieben. Es werden etwa auch Gerichtsurteile, Fallstudien und aktuelle Entwicklungen besprochen.
Im Kurs Öffentliches Wirtschaftsrecht II, der im Frühjahrssemester 2020 angeboten wird, werden zwei weitere wichtige Bereiche des Öffentlichen Wirtschaftsrechts, nämlich das Öffentliche Beschaffungsrecht (Prof. Martin Beyeler) und das Öffentliche Unternehmensrecht (Prof. Andreas Stöckli) behandelt.
Die Kurse Öffentliches Wirtschaftsrecht I und II können unabhängig voneinander besucht und abgeschlossen werden.
Lernziele Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden aufbauend auf den Kenntnissen aus dem Bachelorstudium vertieftes Wissen und die aktuellen Entwicklungen im Finanzmarktaufsichts- und Kartellrecht zu vermitteln. Die Studierenden verfügen am Ende des Semesters über umfassende und vertiefte Kenntnisse der einschlägigen rechtlichen Grundlagen und der Gerichtspraxis in diesen Fachgebieten. Sie sind in der Lage, die praktischen Anwendungen dieser Regelungen zu verstehen und nachzuvollziehen. Ausserdem sind sie vertraut mit dem Zusammenspiel mehrerer materiell- und formell-rechtlicher Vorschriften aus dem behandelten Rechtsbereich, die in komplexen Fällen zum Zuge kommen. Überdies schärfen sie ihre Fähigkeiten in der Analyse von Gerichtsurteilen, Fallstudien und Berichten von Verwaltungsbehörden.
Prüfungsbeschreibung Die Studierenden werden im Rahmen einer schriftlichen Prüfung (zwei Stunden) über die Inhalte der Vorlesung geprüft.
Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.
Die in der Vorlesung bekannt gegebenen Erlasse sind an die Prüfung mitzunehmen. Von den Examinatoren werden an der Prüfung keine Exemplare der Gesetzessammlung zur Verfügung gestellt.
Der Gebrauch der TEXTO Gesetzesausgaben Öff. Recht I + II (Helbing Lichtenhahn Verlag) oder einer anderen gleichwertigen Gesetzessammlung ist zulässig. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Hinsichtlich Kommentierungen und Anmerkungen ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen massgebend (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).
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Einzeltermine und Räume
Datum Zeit Art der Unterrichtseinheit Ort 20.09.2019 08:15 - 11:00 Kurs 20.09.2019 08:15 - 11:00 Kurs 20.09.2019 08:15 - 11:00 Kurs 11.10.2019 08:15 - 11:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518 18.10.2019 08:15 - 11:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518 25.10.2019 08:15 - 11:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518 08.11.2019 08:15 - 11:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518 22.11.2019 08:15 - 11:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518 29.11.2019 08:15 - 11:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518 06.12.2019 08:15 - 11:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518 13.12.2019 08:15 - 11:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518 20.12.2019 08:15 - 11:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518 -
Leistungskontrolle
Mündliche Prüfung - SP-2020, zweite Session 2020
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Die Studierenden werden im Rahmen einer schriftlichen Prüfung (zwei Stunden) über die Inhalte der Vorlesung geprüft.
Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.
Die in der Vorlesung bekannt gegebenen Erlasse sind an die Prüfung mitzunehmen. Von den Examinatoren werden an der Prüfung keine Exemplare der Gesetzessammlung zur Verfügung gestellt.
Der Gebrauch der TEXTO Gesetzesausgaben Öff. Recht I + II (Helbing Lichtenhahn Verlag) oder einer anderen gleichwertigen Gesetzessammlung ist zulässig. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Hinsichtlich Kommentierungen und Anmerkungen ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen massgebend (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).
Mündliche Prüfung - SP-2020, Wiederholungssession 2020
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Die Studierenden werden im Rahmen einer schriftlichen Prüfung (zwei Stunden) über die Inhalte der Vorlesung geprüft.
Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.
Die in der Vorlesung bekannt gegebenen Erlasse sind an die Prüfung mitzunehmen. Von den Examinatoren werden an der Prüfung keine Exemplare der Gesetzessammlung zur Verfügung gestellt.
Der Gebrauch der TEXTO Gesetzesausgaben Öff. Recht I + II (Helbing Lichtenhahn Verlag) oder einer anderen gleichwertigen Gesetzessammlung ist zulässig. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Hinsichtlich Kommentierungen und Anmerkungen ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen massgebend (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).
Schriftliche Prüfung - SA-2019, erste Session 2020
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Die Studierenden werden im Rahmen einer schriftlichen Prüfung (zwei Stunden) über die Inhalte der Vorlesung geprüft.
Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.
Die in der Vorlesung bekannt gegebenen Erlasse sind an die Prüfung mitzunehmen. Von den Examinatoren werden an der Prüfung keine Exemplare der Gesetzessammlung zur Verfügung gestellt.
Der Gebrauch der TEXTO Gesetzesausgaben Öff. Recht I + II (Helbing Lichtenhahn Verlag) oder einer anderen gleichwertigen Gesetzessammlung ist zulässig. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Hinsichtlich Kommentierungen und Anmerkungen ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen massgebend (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).
Schriftliche Prüfung - SA-2020, erste Session 2021
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Die Studierenden werden im Rahmen einer schriftlichen Prüfung (zwei Stunden) über die Inhalte der Vorlesung geprüft.
Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.
Die in der Vorlesung bekannt gegebenen Erlasse sind an die Prüfung mitzunehmen. Von den Examinatoren werden an der Prüfung keine Exemplare der Gesetzessammlung zur Verfügung gestellt.
Der Gebrauch der TEXTO Gesetzesausgaben Öff. Recht I + II (Helbing Lichtenhahn Verlag) oder einer anderen gleichwertigen Gesetzessammlung ist zulässig. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Hinsichtlich Kommentierungen und Anmerkungen ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen massgebend (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).
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Zuordnung
Zählt für die folgenden Studienpläne: Comparative Law 90 [MA]
Version: 20221107
Zusätzliche LeistungenSpezialkrediteSemesterkurse / Blockkurse
Ergänzende Lehrveranstaltungen in Recht
Version: ens_compl_droit
Master Kurse > Semesterkurse
Recht 90 [MA]
Version: 20221107
SpezialkrediteZusätzliche LeistungenSemesterkurse / Blockkurse > Frei wählbare Semesterkurse
Rechtswissenschaftliche Studien 90 [MA]
Version: 20160122
Zusätzliche LeistungenWahlfächer