Einführung in das Recht / Zivilprozess und SchKG

  • Unterricht

    Details

    Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät
    Bereich Rechtswissenschaft
    Code UE-DDR.00699
    Sprachen Deutsch
    Art der Unterrichtseinheit Vorlesung
    Kursus Bachelor
    Semester SA-2019

    Titel

    Französisch Introduction au droit / Procédure Civile et execution forcée
    Deutsch Einführung in das Recht / Zivilprozess und SchKG
    Englisch Introduction to Law / civil procedure and Debt Enforcement and Bankruptcy Law

    Zeitplan und Räume

    Vorlesungszeiten Mittwoch 11:15 - 13:00, Wöchentlich (Herbstsemester)

    Unterricht

    Verantwortliche
    • Beyeler Martin
    • Mabillard Ramon
    Dozenten-innen
    • Beyeler Martin
    • Mabillard Ramon
    Beschreibung

    Diese Grundlagenveranstaltung setzt sich aus der Vorlesung und den Übungen zusammen. Die Vorlesung befasst sich mit dem Wesen und den Funktionen des Rechts in Gesellschaft und Staat sowie mit rechtlichen Grundprinzipien. In den Übungen werden Sie zu Beginn des Semesters in Gruppen eingeteilt, in welchen Sie die vermittelten Kenntnisse vertiefen. In dem mit der Einführung in das Recht zusammenhängenden Fach «Technische Einführung» erlernen Sie zudem das rechtswissenschaftliche Handwerk.

    Während des ersten Semesters geht es um die Grundlagen des Rechts an sich, um die Rechtswissenschaft und um die Rechtsanwendung. Im zweiten Semester werden Grundkenntnisse des Zivilprozessrechts sowie des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts vermittelt und in den Übungen entsprechende Fälle analysiert. Insgesamt verschafft Ihnen der Kurs einen Überblick über die einzelnen Rechtsgebiete und ihr Zusammenwirken.

    Lernziele

    Sie verfügen über Grundkenntnisse im Bereich des Rechts als soziale Ordnung, der Rechtswissenschaft, der Rechtssetzung und der Rechtsanwendung. Sie kennen die Auslegungsmethoden und die grundsätzlichen juristischen Argumentationsweisen, und Sie können mit der juristischen Literatur und Rechtsprechung arbeiten. Dies erlaubt es Ihnen, Sachverhalte juristisch zu analysieren, zu diskutieren und zu qualifizieren. Darüber hinaus erlangen Sie Grundkenntnisse über die Prinzipien und Funktionsweisen des für die Rechtsdurchsetzung erforderlichen Verfahrensrechts. Sie kennen die verfahrensrechtlichen Grundbegriffe und Institute sowie den Ablauf des zivilprozessualen Verfahrens von der Einleitung bis zum Urteilsspruch, einschliesslich der Vollstreckung. Am Ende des Kurses sind Sie auf verfahrensrechtliche Fragestellungen sensibilisiert und wissen, dass sich der Wert eines materiellen Rechts auch an der Frage nach der Durchsetzbarkeit bemisst.

    Prüfungsbeschreibung

    Sämtliche Hinweise zu den Prüfungen erfolgen unverbindlich; der Examinator behält sich das Recht vor, die Prüfungen frei zu gestalten.

    Gliederung: Die Prüfung ist in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil enthält Fragen zur Vorlesung «Einführung in das Recht», der zweite Teil zur Vorlesung «ZPO und SchKG». Die Prüfung dauert zwei Stunden.

    Hilfsmittel: Für die Prüfung können folgende Gesetze gemäss der "Anmerkungs-Richtlinie" 4.2.4. verwendet werden: BV, ZGB, OR, StGB, BGG, ZPO, SchKG, IPRG und LugÜ. Die Studierenden sind selbst verantwortlich für die Aktualität der Gesetze. Darüber hinaus sind die Texteditionen von TEXTO, Liberalis, Orell Füssli sowie von GAUCH/STÖCKLI zulässig.

    Allfällige Erweiterungen des Katalogs an zugelassenen Gesetzen werden in den Lehrveranstaltungen sowie über die Plattform «Moodle» kommuniziert.

    PrüfungsbesprechungenPrüfungsbesprechungen finden nach Vereinbarung mit den Assistierenden statt. Bitte melden Sie sich unter Angabe Ihrer Kandidatennummer per E-Mail an.

    MALS- und Nebenfachstudierende: Für Studierende im MALS oder mit Recht im Nebenfach stehen ab der zweiten Prüfungssession 2014 folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Die Prüfung zur Vorlesung «Einführung in das Recht», welche im Herbstsemester stattfindet, muss zwingend abgelegt werden. Dafür werden 6 ECTS-Punkte angerechnet. Die Prüfung zur Vorlesung «ZPO und SchKG»welche im Frühlingsemesters stattfindet, kann abgelegt werden, ist also für Nebenfach- und MALS-Studierende fakultativ. Wird auch dieser Teil der Prüfung abgelegt, so erhalten diese insgesamt 12 ECTS-Punkte angerechnet. Unabhängig davon, ob die Studierenden beide oder nur einen Teil der Prüfung absolvieren, können sie die Prüfung frühestens nach zwei Semestern ablegen, d.h. bei Studienbeginn im Herbst frühestens in der 2. Session des folgenden Jahres.

    Die Technische Einführung ist nicht Gegenstand der Prüfung. Sie ist für die MALS-Studierenden mit entsprechendem Zulassungsentscheid und Nebenfachstudierenden fakultativ. MALS-Studierende, die eine propädeutische Arbeit schreiben wollen, müssen jedoch die technische Einführung besuchen (für die abgenommene propädeutische Arbeit werden weitere 3 ECTS-Punkte gewährt). Hauptfachstudierende müssen die Technische Einführung besuchen und die propädeutische Arbeit ablegen. 

    Dokument

    Bibliographie

    Peter Forstmoser/Hans-Ueli Vogt, Einführung in das Recht, 5. Auflage, Bern 2012

    Gesetze: BV, ZGB, OR, StGB, BGG, ZPO und SchKG

    Weitere Angaben finden Sie unter Moodle (Herbstsemester/Frühjahrssemester).

    Informationen zur Intensivwoche finden Sie ebenfalls auf Moodle.

     

  • Einzeltermine und Räume
    Datum Zeit Art der Unterrichtseinheit Ort
    18.09.2019 11:15 - 13:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B
    25.09.2019 11:15 - 13:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B
    02.10.2019 11:15 - 13:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B
    09.10.2019 11:15 - 13:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B
    16.10.2019 11:15 - 13:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B
    23.10.2019 11:15 - 13:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B
    30.10.2019 11:15 - 13:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B
    06.11.2019 11:15 - 13:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B
    13.11.2019 11:15 - 13:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B
    20.11.2019 11:15 - 13:00 Kurs
    20.11.2019 11:15 - 13:00 Kurs
    04.12.2019 11:15 - 13:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B
    11.12.2019 11:15 - 13:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B
    18.12.2019 11:15 - 13:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B
  • Leistungskontrolle

    Schriftliche Prüfung

    Bewertungsmodus Nach Note
    Beschreibung

    Sämtliche Hinweise zu den Prüfungen erfolgen unverbindlich; der Examinator behält sich das Recht vor, die Prüfungen frei zu gestalten.

    Gliederung: Die Prüfung ist in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil enthält Fragen zur Vorlesung «Einführung in das Recht», der zweite Teil zur Vorlesung «ZPO und SchKG». Die Prüfung dauert zwei Stunden.

    Hilfsmittel: Für die Prüfung können folgende Gesetze gemäss der "Anmerkungs-Richtlinie" 4.2.4. verwendet werden: BV, ZGB, OR, StGB, BGG, ZPO, SchKG, IPRG und LugÜ. Die Studierenden sind selbst verantwortlich für die Aktualität der Gesetze. Darüber hinaus sind die Texteditionen von TEXTO, Liberalis, Orell Füssli sowie von GAUCH/STÖCKLI zulässig.

    Allfällige Erweiterungen des Katalogs an zugelassenen Gesetzen werden in den Lehrveranstaltungen sowie über die Plattform «Moodle» kommuniziert.

    PrüfungsbesprechungenPrüfungsbesprechungen finden nach Vereinbarung mit den Assistierenden statt. Bitte melden Sie sich unter Angabe Ihrer Kandidatennummer per E-Mail an.

    MALS- und Nebenfachstudierende: Für Studierende im MALS oder mit Recht im Nebenfach stehen ab der zweiten Prüfungssession 2014 folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Die Prüfung zur Vorlesung «Einführung in das Recht», welche im Herbstsemester stattfindet, muss zwingend abgelegt werden. Dafür werden 6 ECTS-Punkte angerechnet. Die Prüfung zur Vorlesung «ZPO und SchKG»welche im Frühlingsemesters stattfindet, kann abgelegt werden, ist also für Nebenfach- und MALS-Studierende fakultativ. Wird auch dieser Teil der Prüfung abgelegt, so erhalten diese insgesamt 12 ECTS-Punkte angerechnet. Unabhängig davon, ob die Studierenden beide oder nur einen Teil der Prüfung absolvieren, können sie die Prüfung frühestens nach zwei Semestern ablegen, d.h. bei Studienbeginn im Herbst frühestens in der 2. Session des folgenden Jahres.

    Die Technische Einführung ist nicht Gegenstand der Prüfung. Sie ist für die MALS-Studierenden mit entsprechendem Zulassungsentscheid und Nebenfachstudierenden fakultativ. MALS-Studierende, die eine propädeutische Arbeit schreiben wollen, müssen jedoch die technische Einführung besuchen (für die abgenommene propädeutische Arbeit werden weitere 3 ECTS-Punkte gewährt). Hauptfachstudierende müssen die Technische Einführung besuchen und die propädeutische Arbeit ablegen. 

  • Zuordnung
    Zählt für die folgenden Studienpläne:
    Ergänzende Lehrveranstaltungen in Recht
    Version: ens_compl_droit
    Softskills > Einführung > Einführung in das Recht / Zivilprozess und SchKG

    Recht 30
    Version: 20160125

    Recht 60
    Version: 20160125

    Recht 90 [MA]
    Version: 20221107
    Zusätzliche Leistungen
    Semesterkurse / Blockkurse > Frei wählbare Semesterkurse
    Spezialkredite

    Rechtswissenschaftliche Studien 90 [MA]
    Version: 20160122
    Obligatorische Fächer