Beschreibung |
«Verdingkinder»: Die Fremdplatzierung von Kindern und Jugendlichen in einer interdisziplinären Perspektive KESB ist ein Reizwort. Seit der Einführung der neuen Behörde anfangs 2013 halten politische Vorstösse die Kontroverse um die KESB am Laufen. Besonders tragische Fälle haben wiederholt für Schlagzeilen gesorgt. Dass die KESB heftige Reaktionen hervorruft, überrascht freilich nicht. Jede Intervention des Kinder- und Erwachsenenschutzes ist ein massiver Eingriff in die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Er tangiert besonders heikle Bereiche der Privatsphäre. Das zeigt gerade das Schicksal der ehemaligen «Verdingkinder». Über Jahrzehnte hinweg brachten die Fürsorge- und Vormundschaftsbehörden in der Vergangenheit Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien, Heimen und Anstalten unter, wo die Versorgten schutzlos Misshandlungen und Missbräuchen ausgesetzt waren. Viele ehemalige Verdingkinder sind bis auf den heutigen Tag von diesen Erlebnissen traumatisiert und haben erst durch die laufende Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der schweizerischen Fürsorgepraxis eine späte Genugtuung erfahren. Der Blick auf diese Geschichte erlaubt es, die aktuellen Kontroversen um die KESB in einen grösseren historischen, rechtlichen und politischen Kontext einzuordnen. Der Kurs will damit zur kritischen und informierten Reflexion der Probleme anregen, die die Fremdplatzierung von Kindern und Jugendlichen aufwirft. Die Veranstaltung besteht aus 7 Blöcken à je zwei Doppellektionen. Jeder Block ist einem Thema gewidmet (historische Hintergründe, rechtliche Grundlagen, aktuelle Debatten über die administrative Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Vergangenheit, Entschädigung für ehemalige Verdingkinder, politische und rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Arbeit der KESB). Für einzelne Sitzungen werden externe Expert*innen, Aktivist*innen oder Betroffene eingeladen, deren Beiträge die Grundlage für die Diskussion bilden. |
Lernziele |
Leistungsnachweis (benotete, laufende Lernkontrolle) Erwartet wird: - regelmässige Teilnahme an den Sitzungen, Lesen der Pflichtlektüre und aktive Beteiligung an der Diskussion
- Inputreferat (max. 20 Minuten) zur Vertiefung der Pflichtlektüre unter Berücksichtigung zusätzlicher Literatur. Zum Inputreferat gehört ein Handout im Umfang von max. 2 Seiten mit 2-3 Thesen für die Diskussion und einer Bibliografie der beigezogenen Literatur.
- Schriftlicher Essay (max. 2000 Wörter) basierend auf dem Inputreferat (nach Absprache mit der Dozentin). Der Essay soll die wichtigsten Erkenntnisse der Sitzung knapp und konzis zusammenfassen. (Abgabetermin jeweils zwei Wochen nach dem Inputreferat)
Für die Benotung zählen: - Das Inputreferat (Note, 40%)
- Der Essay (60%) Für eine genügende Note muss der Essay den Anforderungen wissenschaftlichen Schreibens genügen (Problemstellung, Aufbau, Referenzen, korrekte Zitierweise; für die Benotung relevant sind die Stringenz der Argumentation, sprachliche Klarheit, Originalität der Argumente).
- Die mündliche Beteiligung (Aufrunden der Gesamtnote)
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