Öffentliches Wirtschaftsrecht I

  • Enseignement

    Détails

    Faculté Faculté de droit
    Domaine Droit
    Code UE-DDR.00981
    Langues Allemand
    Type d'enseignement Cours
    Cursus Master
    Semestre(s) SA-2021

    Horaires et salles

    Horaire résumé Vendredi 08:15 - 11:00, Hebdomadaire (Semestre d'automne)

    Enseignement

    Responsables
    • Stöckli Andreas
    Enseignants
    • Stöckli Andreas
    Description

    Das öffentliche Wirtschaftsrecht beschäftigt sich mit den mannigfaltigen Einflussnahmen des Staats auf das Wirtschaftsgeschehen. Der moderne Staat sorgt für einen funktionierenden Wettbewerb und Binnenmarkt, bestimmt die Geld- und Währungsordnung, beaufsichtigt Finanzmarktakteure, fördert im Allgemeininteresse handelnde Wirtschaftssubjekte, stellt eine ausreichende Infrastrukturversorgung sicher, regelt den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr und nimmt selbst als Nachfrager und Anbieter von Waren und Dienstleistungen am Wirtschaftsgeschehen teil.

    Aufbauend auf den von den Studierenden im Rahmen des IUR III erworbenen Grundkenntnissen zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht bietet dieser Masterkurs die Möglichkeit zur Vertiefung des Verständnisses dieses in der Praxis sehr bedeutsamen und komplexen Rechtsgebiets.

    Der Kurs Öffentliches Wirtschaftsrecht I behandelt sowohl das Finanzmarktaufsichtrecht (Teil 1) als auch das Kartellrecht (Teil 2). Der erste Teil wird von Prof. Andreas Stöckli bestritten, während das Kartellrecht von den Lehrbeauftragten Dr. Beat Zirlick und Dr. Simon Bangerter behandelt wird.

    Bei der Behandlung der einzelnen Themen wird der Praxisbezug hochgeschrieben. Es werden etwa auch Gerichtsurteile, Fallstudien und aktuelle Entwicklungen besprochen.

    Im Kurs Öffentliches Wirtschaftsrecht II, der im Frühjahrssemester 2020 angeboten wird, werden zwei weitere wichtige Bereiche des Öffentlichen Wirtschaftsrechts, nämlich das Öffentliche Beschaffungsrecht (Prof. Martin Beyeler) und das Öffentliche Unternehmensrecht (Prof. Andreas Stöckli) behandelt.

    Die Kurse Öffentliches Wirtschaftsrecht I und II können unabhängig voneinander besucht und abgeschlossen werden.

    Objectifs de formation

    Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden aufbauend auf den Kenntnissen aus dem Bachelorstudium vertieftes Wissen und die aktuellen Entwicklungen im Finanzmarktaufsichts- und Kartellrecht zu vermitteln. Die Studierenden verfügen am Ende des Semesters über umfassende und vertiefte Kenntnisse der einschlägigen rechtlichen Grundlagen und der Gerichtspraxis in diesen Fachgebieten. Sie sind in der Lage, die praktischen Anwendungen dieser Regelungen zu verstehen und nachzuvollziehen. Ausserdem sind sie vertraut mit dem Zusammenspiel mehrerer materiell- und formell-rechtlicher Vorschriften aus dem behandelten Rechtsbereich, die in komplexen Fällen zum Zuge kommen. Überdies schärfen sie ihre Fähigkeiten in der Analyse von Gerichtsurteilen, Fallstudien und Berichten von Verwaltungsbehörden.

    Description des examens

    Die Studierenden werden im Rahmen einer schriftlichen Prüfung (zwei Stunden) über die Inhalte der Vorlesung geprüft.

    Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.

    Die in der Vorlesung bekannt gegebenen Erlasse sind an die Prüfung mitzunehmen. Von den Examinatoren werden an der Prüfung keine Exemplare der Gesetzessammlung zur Verfügung gestellt.

    Der Gebrauch der TEXTO Gesetzesausgaben Öff. Recht I + II (Helbing Lichtenhahn Verlag) oder einer anderen gleichwertigen Gesetzessammlung ist zulässig. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Hinsichtlich Kommentierungen und Anmerkungen ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen massgebend (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).

  • Dates et salles
    Date Heure Type d'enseignement Lieu
    15.10.2021 08:15 - 11:00 Cours BQC 11, salle 2.518
    22.10.2021 08:15 - 11:00 Cours BQC 11, salle 2.518
    29.10.2021 08:15 - 11:00 Cours BQC 11, salle 2.518
    05.11.2021 08:15 - 11:00 Cours BQC 11, salle 2.518
    12.11.2021 08:15 - 11:00 Cours BQC 11, salle 2.518
    19.11.2021 08:15 - 11:00 Cours BQC 11, salle 2.518
    26.11.2021 08:15 - 11:00 Cours BQC 11, salle 2.518
    03.12.2021 08:15 - 11:00 Cours BQC 11, salle 2.518
    10.12.2021 08:15 - 11:00 Cours BQC 11, salle 2.518
    17.12.2021 08:15 - 11:00 Cours BQC 11, salle 2.518
    24.12.2021 08:15 - 11:00 Cours BQC 11, salle 2.518
  • Modalités d'évaluation

    Examen écrit - SA-2021, 1ère session 2022

    Mode d'évaluation Par note
    Description

    Die Studierenden werden im Rahmen einer schriftlichen Prüfung (zwei Stunden) über die Inhalte der Vorlesung geprüft.

    Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.

    Die in der Vorlesung bekannt gegebenen Erlasse sind an die Prüfung mitzunehmen. Von den Examinatoren werden an der Prüfung keine Exemplare der Gesetzessammlung zur Verfügung gestellt.

    Der Gebrauch der TEXTO Gesetzesausgaben Öff. Recht I + II (Helbing Lichtenhahn Verlag) oder einer anderen gleichwertigen Gesetzessammlung ist zulässig. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Hinsichtlich Kommentierungen und Anmerkungen ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen massgebend (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).

    Examen écrit - SP-2022, 2ème session 2022

    Mode d'évaluation Par note
    Description

    Die Studierenden werden im Rahmen einer schriftlichen Prüfung (zwei Stunden) über die Inhalte der Vorlesung geprüft.

    Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.

    Die in der Vorlesung bekannt gegebenen Erlasse sind an die Prüfung mitzunehmen. Von den Examinatoren werden an der Prüfung keine Exemplare der Gesetzessammlung zur Verfügung gestellt.

    Der Gebrauch der TEXTO Gesetzesausgaben Öff. Recht I + II (Helbing Lichtenhahn Verlag) oder einer anderen gleichwertigen Gesetzessammlung ist zulässig. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Hinsichtlich Kommentierungen und Anmerkungen ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen massgebend (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).

    Examen écrit - SA-2022, 1ère session 2023

    Mode d'évaluation Par note
    Description

    Die Studierenden werden im Rahmen einer schriftlichen Prüfung (zwei Stunden) über die Inhalte der Vorlesung geprüft.

    Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.

    Die in der Vorlesung bekannt gegebenen Erlasse sind an die Prüfung mitzunehmen. Von den Examinatoren werden an der Prüfung keine Exemplare der Gesetzessammlung zur Verfügung gestellt.

    Der Gebrauch der TEXTO Gesetzesausgaben Öff. Recht I + II (Helbing Lichtenhahn Verlag) oder einer anderen gleichwertigen Gesetzessammlung ist zulässig. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Hinsichtlich Kommentierungen und Anmerkungen ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen massgebend (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).

  • Affiliation
    Valable pour les plans d'études suivants:
    Comparative Law 90 [MA]
    Version: 20221107
    Prestations supplémentaires
    Crédits spéciaux
    Cours semestriels / Cours bloc

    Droit 90 [MA]
    Version: 20221107
    Crédits spéciaux
    Prestations supplémentaires
    Cours semestriels / Cours bloc > Cours à choix

    Enseignement complémentaire en Droit
    Version: ens_compl_droit
    Cours Master > Cours semestriels

    Etudes juridiques 90 [MA]
    Version: 20160122
    Prestations supplémentaires
    Branches à option