Öffentliches Recht II

  • Enseignement

    Détails

    Faculté Faculté de droit
    Domaine Droit
    Code UE-DDR.00711
    Langues Allemand
    Type d'enseignement Cours
    Cursus Bachelor
    Semestre(s) SA-2019 , SP-2020

    Titre

    Français Öffentliches Recht II
    Allemand Öffentliches Recht II
    Anglais Public Law II

    Horaires et salles

    Horaire résumé Mercredi 15:15 - 18:00, Hebdomadaire (Année académique)

    Enseignement

    Responsables
    • Waldmann Bernhard
    Enseignants
    • Waldmann Bernhard
    Assistants
    • Küng Martin
    • Raaflaub Franziska
    Description


    Die Vorlesung "Öffentliches Recht II" ist dem Allgemeinen Verwaltungsrecht gewidmet. Erarbeitet werden die allgemeinen Grundsätze und Rechtsfiguren, die von Lehre und Rechtsprechung vor dem Hintergrund der zahlreichen besonderen Verwaltungsrechtserlasse entwickelt worden sind.

    Nach einer kurzen Einführung werden im Einzelnen folgende Grundfragen behandelt:
    1. Welche Aufgaben hat die Verwaltung zu erfüllen? (Verwaltungsaufgaben)
    2. Wie ist die Verwaltung im Hinblick auf die Erfüllung dieser Aufgaben organisiert? (Verwaltungsorganisation)
    3. Mit welchen Instrumenten und Formen und in welchem Verfahren handelt die Verwaltung? (Handlungsformen)
    4. Welche Rechtsgrundsätze und Prinzipien hat die Verwaltung im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beachten? (Rechtsbindung der Verwaltung)
    5. Welches sind die Folgen des Verwaltungshandelns? (Rechtsgestaltung, Gestaltung der tatsächlichen Verhältnisse, Haftung)
    6. Behandelt werden schliesslich einige typische verwaltungsrechtliche Regelungsinstrumente (wie z.B. Polizeibewilligungen, Konzessionen oder Abgaben) sowie besondere Verwaltungsrechtsverhältnisse (wie z.B. Anstaltsbenutzungsverhältnisse usw.)

    Objectifs de formation

    Die Studierenden sind am Ende des Studienjahres in der Lage, in komplexeren Problemen (aus den behandelten Themenbereichen) des Allgemeinen Verwaltungsrechts die relevanten Fragestellungen herauszuarbeiten und (vertretbare) Lösungen zu entwickeln.

    Zu diesem Zweck müssen die Studierenden
    - die in den Vorlesungen, Übungen und Unterlagen eingeführten Begriffe und Rechtsfiguren des Allgemeinen Verwaltungsrechts kennen,
    - die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen diesen Begriffen und Rechtsfiguren erkennen,
    - sich in den einschlägigen Rechtsgrundlagen zurechtfinden,
    - die einschlägige Praxis und Lehre im Bereich der behandelten Fragestellungen (sofern sie in der Veranstaltung behandelt worden sind) kennen sowie
    - eine Methode zur Erarbeitung von (komplexeren) Fragestellungen und zu einer "sauberen" rechtlichen Argumentation entwickeln.

    Description des examens

    Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht Band I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/fakultaet/reglemente/weisungen.html). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.

    Documents

    Bibliographie

    Die Unterlagen zur Vorlesung und zu den Übungen sind auf der Plattform "Moodle" abrufbar. Das Passwort wird zu Beginn des Studienjahres in der Vorlesung bekanntgegeben. Es kann ausserdem jederzeit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lehrstuhls von Prof. Waldmann angefragt werden. Zu empfehlen ist ausserdem der Erwerb der Erlasssammlung "Öffentliches Recht, Band I" (im Rahmen der TextO-Ausgaben des Helbing-Lichtenhahn-Verlags) oder eine gleichnamige Erlasssammlung. Es kann die Sammlung aus dem ersten Studienjahr benutzt werden.

  • Dates et salles
    Date Heure Type d'enseignement Lieu
    18.09.2019 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    25.09.2019 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    02.10.2019 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    09.10.2019 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    16.10.2019 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    23.10.2019 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    30.10.2019 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    06.11.2019 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    13.11.2019 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    20.11.2019 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    27.11.2019 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    04.12.2019 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    11.12.2019 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    18.12.2019 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    19.02.2020 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    26.02.2020 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    04.03.2020 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    11.03.2020 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    18.03.2020 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    25.03.2020 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    01.04.2020 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    08.04.2020 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    22.04.2020 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    29.04.2020 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    06.05.2020 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    13.05.2020 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    20.05.2020 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
    27.05.2020 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, salle 3115
  • Modalités d'évaluation

    Examen oral - SP-2020, 2ème session 2020

    Mode d'évaluation Par note
    Description

    Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht Band I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/fakultaet/reglemente/weisungen.html). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.

    Examen oral - SP-2020, Session de rattrapage 2020

    Date 10.09.2020 08:00 - 17:30
    Mode d'évaluation Par note
    Description

    Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht Band I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/fakultaet/reglemente/weisungen.html). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.

    Examen écrit - SA-2020, 1ère session 2021

    Mode d'évaluation Par note
    Description

    Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht Band I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/fakultaet/reglemente/weisungen.html). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.

  • Affiliation
    Valable pour les plans d'études suivants:
    Droit 180
    Version: 20221107
    IUR II

    Droit 30
    Version: 20160125

    Droit 60
    Version: 20160125

    Droit 90 [MA]
    Version: 20221107
    Prestations supplémentaires
    Crédits spéciaux
    Cours semestriels / Cours bloc > Cours à choix

    Droit à temps partiel 180
    Version: 20221107
    OBLIGATOIRES > 1. année > IUR TP I > Droit public II

    Enseignement complémentaire en Droit
    Version: ens_compl_droit
    Softskills > Droit public II

    Etudes juridiques 90 [MA]
    Version: 20160122
    Branches obligatoires
    Branches à option
    Prestations supplémentaires

    Sciences de l’environnement et humanités environnementales, option droit de l'environnement 60 ECTS
    Version: 2023_1/V_01
    Sciences de l'environnement, branche complémentaire ENV-60-I, option Droit de l'environnement > Droit de l'environnement 2019 > Droit public II