Studentenleben

Versicherungen

  • Privatversicherungen

    Krankenversicherung

    Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) besteht für jede in der Schweiz wohnhafte Person ein Versicherungsobligatorium. Die obligatorische Krankenversicherung gewährt Leistungen bei Krankheit, Unfall (soweit keine Unfallversicherung zuständig ist) und Mutterschaft. Internationale Studierende, welche über einen gleichwertigen Versicherungsschutz in der Schweiz verfügen, können sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz auf Gesuch hin befreien lassen, wenn sie innerhalb von 3 Monaten seit Wohnsitznahme in der Schweiz ein Gesuch bei der kantonalen Stelle (in dem Kanton, in dem sie wohnen) einreichen. Auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit finden Sie weitere Informationen sowie eine Liste mit der zuständigen kantonalen Stellen für Gesuche um Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherung: Krankenversicherung: Ausländische Studierende in der Schweiz (admin.ch)

     

    Unfallversicherung

    Erwerbstätige Studierende, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt sind, sind bei diesem gegen Unfälle während der Arbeit (Berufsunfall) und Unfälle in der Freizeit (Nichtberufsunfall) gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) versichert. Studierende, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber weniger als 8 Stunden beträgt, sind nur gegen Berufsunfälle, nicht aber gegen Nichtberufsunfälle versichert. Letztere müssen über die Krankenversicherung versichert werden.

     

    Privat-Haftpflichtversicherung

    Die Universität empfiehlt  den Studierenden dringend, eine Privat-Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Diese versichert gegenüber Dritten verursachte Personen- und Sachschäden. Die Privat-Haftpflichtversicherung wird oft in Kombination mit einer Hausratversicherung angeboten. Die Hausratversicherung deckt nebst Schäden am Hausrat, welche durch Feuer und Wasser verursacht werden, abhängig vom Versicherungsvertrag z.B. auch Diebstahl. Für Studierenden, die wertvolle Gegenstände (z. B. Laptop, Musikinstrument, Velo etc.) besitzen, ist eine solche Versicherung gegebenenfalls empfehlenswert.