Interne Rekurskommission der Universität Freiburg (IRK)

Aufgabe

Die IRK entscheidet über Beschwerden gegen:

  1. Entscheide der Dozierenden, Prüfungsgremien oder anderer in Prüfungsfragen zuständiger Organe, soweit sie nicht die inhaltliche Bewertung von Prüfungen und anderen Fähigkeitsbewertungen betreffen (für derartige Fälle besteht das Einspracheverfahren in den Fakultäten);
  2. Entscheide über Einsprachen gegen Entscheide über die inhaltliche Bewertung von Prüfungen oder von anderen Fähigkeitsbewertungen und Entscheide betreffend die Anerkennung von Studienleistungen, wie insbesondere von ECTS-Punkten;
  3. Entscheide der Fakultäten oder ihrer Einheiten betreffend die Zulassung zu einem bestimmten Studiengang;
  4. weitere Entscheide, soweit dies ein Reglement der Universität, einer Fakultät, einer Abteilung, eines Departements, eines Instituts oder einer anderen Organisationseinheit der Universität vorsieht. Vorbehalten bleiben abweichende Bestimmungen in einem Reglement oder den Statuten der Universität.

Mitglieder

Präsident

Adrian Urwyler

Mitglieder

Astrid Kaptjin, Theologische Fakultät
René Pahud de Mortanges, Rechtswissenschaftliche Fakultät
 Julia Gelshorn, Philosophische Fakultät
Volker Grossmann, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Arnaud Chiolero, Mathematisch-Naturwissenschaftliche und Medizinische Fakultät
Robert Mosters, Vertreter der Körperschaft der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Federico Jori Vertreter der Körperschaft der Studierenden sowie der Hörer und Hörerinnen

Informationen

Anwendbares Reglement

Die Vorschriften über die Organisation der IRK und das anwendbare Verfahren finden sich im Reglement über die IRK

Juristisches Sekretariat

Als juristisches Sekretariat der IRK fungiert der Rechtsdienst.