Aufgabe und Zweck der Ombudsstelle
Die Ombudsstelle bietet eine neutrale und vertrauliche Beratung an. Sie versucht einvernehmliche Lösungen und verfügt über keinerlei Entscheidungskompetenz. Nach Kontaktaufnahme lädt sie das betroffene Mitglied der universitären Gemeinschaft als Erstes zu einem persönlichen Gespräch ein und bietet ihre Beratung an. Mit der Zustimmung der beteiligten Personen stellt sie sich in Konfliktsituationen zur Verfügung, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gegebenenfalls kann er/sie eine Empfehlung abgeben.
Vertraulichkeit
Die Vertraulichkeit ist gewährleistet. Die Mediatoren unterstehen dem Berufsgeheimnis, sowohl hinsichtlich der Umstände der Konflikte als auch hinsichtlich der Identität der beteiligten Personen. Es finden keinerlei Kontakte mit Dritten ohne die explizite Zustimmung der Betroffenen statt.
Kontaktaufnahme
Die Ombudsstelle kann schriftlich, per E-Mail oder per Telefon kontaktiert werden. Walter Stoffel und Astrid Kaptijn sind primär zuständig für Anfragen aus der akademischen Körperschaft (Professoren, Assistent/innen) und Ariane Linder für Anfragen von Seiten des administrativ-technischen Personals sowie der Studierenden und Doktoranden; Ausnahmen sind möglich.
Für weitere Informationen
Die Ombudstelle wurde vom Senat am 1. Februar 2020 eingesetzt, im Anschluss an eine zweijährige Pilotphase.
Reglement vom 9. Dezember 2019 über die Ombudsstelle der Universität Freiburg