Richtlinien

Die im März 2010 getroffene Vereinbarung zwischen der Universität Freiburg und dem Staatsarchiv Freiburg sieht vor, dass, in Abweichung des Reglements des Staatsarchivs vom 2. März 1993, das Archivgut an der Universität verbleibt.

Um dieser Situation gerecht zu werden, hat das Rektorat die Richtlinien, welche die Prinzipien der Archivierung an der Universität darlegen, verabschiedet (I Allgemeine Bestimmungen). Diese präzisieren die speziellen Bestimmungen der Zentralen Organe (III), der Fakultäten (IV) und der universitären Körperschaften (V). Diese definieren auch die Organisation sowie die Rolle des Universitätsarchivs (II).

Richtlinien vom 6. Juli 2010 über die Archivierung von Dokumenten

Die im Informationssystem der Universität Freiburg geführten Dokumente sind Gegenstand der elecktronischen Archivierung. Ziel ist es, Dokumente, die für das historische Archiv von Informations- und Evidenzwert sind, in elecktronischer Form zu erhalten und dabei ihre Integralität, Authentizität, Zugänglichkeit und Sicherheit zu wahren.

Richtlinien vom 5. November 2018 über die elektronische Archivierung von Dokumenten aus dem Informationssystem der Universität

Links

Die Dekanate der Fakultäten archivieren die Dokumente, die sich in ihrem Besitz befinden. Sie sorgen dafür, dass die ihrer Fakultät unterstellten Lehr- und Forschungseinheiten die Dokumente aufbewahren.

Die universitären Körperschaften bewahren ihre Dokumente auf und archivieren diese.

Um die Einhaltung der Bestimmungen für die Archivierung und die Konsultation zu kontrollieren, arbeitet das Staatsarchiv Freiburg mit dem Universitätsarchiv zusammen. Die Bestimmungen entsprechen der freiburgischen Gesetzgebung und der Vereinbarung zwischen der Universität Freiburg und dem Staatsarchiv.

Gesetz vom 10. September 2015 über die Archivierung und das Staatsarchiv (ArchG) 

Gesetz vom 9. September 2009 über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG)Verordnung vom 14. Dezember 2010 über den Zugang zu Dokumenten (DZV)

Gesetz vom 25. November 1994 über den Datenschutz (DSchG)

Reglement vom 29. Juni 1999 über die Sicherheit der Personendaten (DSR)