Registratur- und Verwaltungsplan

Registratur- und Verwaltungsplan (Aufbewahrungskalender)

Für die Verwaltung von Dokumenten innerhalb der Universität, muss der Registratur- und Verwaltungsplan, im Sinne von Artikel 7 ArchR, eingehalten werden:

  • Er definiert das Ordnungssystem entsprechend den Aufgaben und Aktivitäten.
  • Er legt fest, wie lange die Einheiten die Dokumente aufbewahren (administrative Aufbewahrungsfrist)
  • Er legt fest, ob die Dokumente nach Ablauf dieses Zeitraums entsorgt oder an das Universitätsarchiv abgeliefert werden (Endbestimmung).
  • Er gibt die Schutzfristen an, denen archivierte Dokumente unterliegen.

 

Allgemeine Informationen betreffend Registratur- und Verwaltungsplan

Für die zentralen Organe und die zentrale Verwaltung 

Für die Fakultäten und die Lehr- und Forschungseinheiten