Unterrichtsfächer

Das Lehrdiplom für Maturitätsschulen kann für zwei Unterrichtsfächer oder für ein Fach (Einzelfach) erworben werden. Die Lehrbefähigung für ein drittes Unterrichtsfach erfolgt im Rahmen eines Erweiterungsstudiums. Dieses kann parallel zur Ausbildung oder nach abgeschlossener LDM Ausbildung absolviert werden. Die Lehrbefähigung für das dritte Unterrichtsfach wird auf einem Erweiterungsdiplom bescheinigt.

Das zweite Unterrichtsfach muss nach Anforderungen der jeweiligen Fakultät im Umfang von mindestens 90 ECTS-Kreditpunkten studiert werden. Für zusätzliche Unterrichtsfächer müssen dieselben Bedingungen erfüllt werden, wie für ein zweites Unterrichtsfach.

  • Liste der Unterrichtsfächer
    • Bildnerisches Gestalten
    • Biologie
    • Chemie
    • Deutsch *
    • Englisch
    • Französisch
    • Geographie
    • Geschichte
    • Griechisch
    • Informatik
    • Italienisch
    • Kunstgeschichte **
    • Latein
    • Mathematik
    • Musik
    • Philosophie
    • Physik
    • Pädagogik und Psychologie
    • Rätoromanisch
    • Religionslehre 
    • Russisch
    • Spanisch
    • Sport
    • Wirtschaft und Recht ***

     

    * Deutsch als Fremdsprache (DaF) gilt in der deutschsprachigen Ausbildung als Zusatzqualifikation (nicht als Zusatzfach). Eine Zusatzqualifikation ist auch für die Unterrichtsfächer «Französisch» und «Italienisch» möglich.

    ** Das Lehrdiplom für das Fach Kunstgeschichte kann lediglich als kantonale Unterrichtsbefähigung erworben werden.

    *** Wirtschaft und Recht gilt als Einzefach und kann nur in Kombination studiert werden.