Prüfungen

Daten der Prüfungssessionen AA2023-24

  • Prüfungssession Winter 2024: 22.01.2024 - 16.02.2024
    Propädeutikum: 08.02.2024 - 12.02.2024
  • Prüfungssession Sommer 2024: 03.06.2024 - 28.06.2024
    Propädeutikum: 07.06.2024 - 14.06.2024
  • Prüfungssession Herbst 2024: 19.08.2024 - 13.09.2024
    Propädeutikum: 02.09.2024 - 06.09.2024

Das ist nur eine Information. Prüfungen können auch ausserhalb von diesen Daten festgelegt werden.

Fristen

  • Prüfungssession Winter 2024
    Validierungsfrist: 23.02.2024 (MA + BA)
    Notenabgabe am Sekretariat: Freitag 16.02.2024 (ausser Propädeutikum)
  • Prüfungssession Sommer 2024
    Validierungsfrist: 07.06.2024 (MA) / 05.07.2024 (BA)
    Notenabgabe am Sekretariat: Freitag 28.06.2024 (ausser Propädeutikum)
  • Prüfungssession Herbst 2024
    Validierungsfrist: 20.09.2024 (MA + BA)
    Notenabgabe am Sekretariat: Freitag 13.09.2024
    (ausser Propädeutikum)

Bachelor

  • Datum und Ort / Prüfungseinsicht
    Sessionen

    Prüfungseinsicht
    Die Termine für die Konsultation entnehmen Sie bitte diesem Dokument.

  • Versuchspersonenstunden Formblatt
    • Bachelor 180ECTS – 30 VPS werden im Rahmen des Bachelorkolloquiums validiert. Bitte Formblatt der abgeleisteten VPS dem Betreuer/der Betreuerin der Bachelorarbeit abgeben.
    • Bachelor 60ECTS – 15 VPS müssen im Rahmen des Kurses Testtheorie, Modul 2, abgeleistet werden. Bitte Formblatt der abgeleisteten VPS dem Sekretariat Prof. B. Rasch / Frau S. Sutter abgeben.

    Blatt ''Versuchspersonenstunden''

  • Bachelorarbeit

    Fristen

    Die Daten und Fristen für die Bachelor-Arbeiten sind die folgenden:

    AA2023-24
    • Themenvergabe BA Arbeit: Ende April 2023
    • Frist, um bei der Themenvergabe ein Praktikum-BA-Arbeit-Arrangement geltend zu machen: 01.05.2023
    AA2023-24
    • Abgabe 1. Version der BA Arbeit: 12.04.2024
    • Definitive Abgabe: 10.05.2024

    Der Termin für die Abgabe der Bachelor-Arbeit kann in begründeten Ausnahmefällen auf einen schriftlichen Antrag vom Departementsrat verlängert werden. Der Departementsrat ermächtigt den/die Departementspräsidenten/präsidentin, eine erstmalige Verlängerung der Abgabefrist zu genehmigen, sofern die betreuende und die begutachtende Person einverstanden sind. Bei der Festsetzung eines neuen Abgabetermins sind auch die Bedürfnisse der betreuenden und der begutachtenden Person zu berücksichtigen.

     

    Abgabe der Bachelorarbeit

    Die beim Departement einzureichenden Arbeiten müssen versehen sein mit Inhaltsverzeichnis, Bibliographie, Lebenslauf und ehrenwörtlicher Erklärung:

    Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich meine Bachelor-Arbeit selbständig und ohne unerlaubte fremde Hilfe verfasst habe

    Arbeit muss unterschrieben sein!