Publikationsdatum 18.09.2008

Die 7. Freiburger Sozialrechtstage analysieren die Zumutbarkeit


Am 18. und 19. September finden an der Universität Freiburg die 7. Freiburger Sozialrechtstage statt. Die Tagung befasst sich mit der Frage: “Was darf dem erkrankten oder verunfallten Menschen noch zugemutet werden?“. Die Zumutbarkeit ist ein Schlüsselbegriff des Versicherungs- und des Haftpflichtrechts. Im Bereich der nicht objektivierbaren Krankheiten und Unfallfolgen kommt ihm eine besonders grosse praktische Bedeutung zu. Fachleute aus Medizin, Recht und weiteren Wissenschaftszweigen werden sich dem Schlüsselbegriff „Zumutbarkeit“ anhand eines pluridisziplinären Ansatzes, wie er für die Freiburger Sozialrechtstage Tradition ist, annähern.

Eröffnet wird die Tagung von Erwin Murer, Professor für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg, mit einer Einführung der Zumutbarkeit als Schlüsselbegriff des Entschädigungsrechts. Des Weiteren äussern sich am ersten Tag verschieden Fachleute zum Thema der Zumutbarkeit aus der medizinischen, der pädagogischen und der psychoanalytischer Perspektive sowie zur Handhabung der Zumutbarkeit im Haftpflichtrecht. Zudem referiert Prof. Marcel Niggli von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg über die Zumutbarkeit im Hinblick auf die grundsätzlichen Tücken des unbestimmten Rechtsbegriffes. Schliesslich legt der international bekannte Statistikwissenschaftler Walter Krämer dar, wie heute mit Gesundheits- bzw. Krankheitsstatistiken Unfug getrieben wird. Der zweite Teil der Tagung befasst sich der Handhabung der Zumutbarkeit in der Rechtssprechung des Bundesgerichtes. Dabei kommen die Invaliden-, Unfall-, Militär- und Arbeitslosenversicherung zur Sprache.

Datum und Ort
18. und 19. September 2008.
Aula Magna, Universität Freiburg, Av. de l’Europe 20, 1700 Freiburg.


Informationen
Weiterbildungsstelle, Universität Freiburg
Rue de Rome 6, 1700 Freiburg
Tel. 026 300 73 47, Fax 026 300 96 49
E-mail: formcont@unifr.ch, www.unifr.ch/formcont